TTDSG steht für Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemediengesetz (TMG) wurden mit den Datenschutzbestimmungen zum Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien angepasst und zusammengeführt.
Seit dem 01.12.2021 ist das TTDSG in Kraft. Enthalten sind einige Neuerungen und Klarstellungen für Unternehmen, Webseitenbetreiber und Agenturen (z. B. Cookies und Tracking auf Webseiten nur mit echter Einwilligung der Nutzer).
Im Oktober-Webinar gaben RA Julia Mamerow, Datenschutzexperte Lars Christiansen und Marketingexpertin Sandra Wilms Einblicke ins Thema, zur Entwicklung des TTDSG und darüber hinaus.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Podcast "Datenschutzregeln"-Regeln für Kommunikation und Onlinedienste.
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Schreiben Sie Ihr Anliegen den ReferentInnen gerne direkt.
Julia Mamerow - Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz & Datenschutzbeauftragte
Lars Christiansen - externer Datenschutzbeauftragte und Informationssicherheitsbeauftragter