Digitale Barrierefreiheit ermöglicht es, das Internet oder andere digitale Anwendungen für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu machen. Barrierefreiheit auf einer Website schließt Menschen mit Behinderung selbstverständlich mit ein, ohne dass sie fremde Hilfe dazu benötigen. Zum Beispiel erhält ein blinder Mensch Informationen zu Bildern über einen alternativen bzw. barrierefreien Zugangsweg. Dabei geht es jedoch nicht nur um Seheinschränkungen, sondern auch um Einschränkungsarten wie das Hören, Sprechen oder die Bewegung.
In diesem Beitrag werden wir uns mit Definitionen von Barrierefreiheit und verwandten Begriffen befassen, die näher bringen sollen,
Barrierefreiheit ist der Prozess der Schaffung von Umgebungen, Produkten und Dienstleistungen, die Menschen mit Behinderungen nutzen können. Zugänglichkeit wird manchmal als das Ausmaß definiert, in dem etwas für eine Person zugänglich ist.
Anstelle des langen Wortes "Accessibility" wird das Akronym "a11y" verwendet. Es verschlüsselt das ursprüngliche Wort "Zugänglichkeit". Es beginnt mit a, endet mit y und zwischen dem ersten und letzten Buchstaben befinden sich weitere 11 Buchstaben. Es liest sich einfach wie "ally" oder "a-eleven-y."
Manche interpretieren Barrierefreiheit sehr weitläufig und sagen, dass sie allen Menschen hilft. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Person mit vorübergehenden Schwierigkeiten oder situativen Zwängen konfrontiert ist, wie zum Beispiel
Das Phänomen, dass Barrierefreiheit ursprünglich nur für Menschen mit Behinderungen gedacht war, und jetzt von allen Menschen genutzt werden kann, wird als Curb-Cut-Effekt bezeichnet. Beispiele sind Rampen, Bordsteinkanten, Beschriftungen oder automatisch ausgefüllte Formularfelder auf Websites.
Ein Produkt oder eine Umgebung für alle zugänglich zu machen, ist jedoch nicht das primäre Ziel der Barrierefreiheit. Dies ist ein nützlicher Nebeneffekt, der den Ansatz universeller macht.
Unter Barrierefreiheit im Internet versteht man die Entwicklung von Websites, Webanwendungen und webbezogenen Tools und Technologien, die von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können.
Eine barrierefreie Schnittstelle bedeutet, dass die Nutzerinnen und Nutzer keine Probleme haben, sie zu verstehen, wahrzunehmen, zu navigieren und mit ihr zu interagieren.
Neben der Barrierefreiheit im Internet gibt es auch eine Digital Accessibility. Er ist weiter gefasst und umfasst alle digitalen Produkte - mobile Anwendungen, Computerspiele, elektronische Dokumente, Betriebssysteme usw.
Die Idee der Barrierefreiheit im Web leitet sich von einem Grundprinzip des Webs ab, das vom World Wide Web Consortium (W3C) formuliert wurde.
Die Barrierefreiheit im Web umfasst den gesamten Entwicklungsprozess. Dazu gehören Code, UI- und UX-Design, Tests, Audits, Texte und andere Inhalte sowie die Organisation des gesamten Entwicklungsprozesses. Daher können Empfehlungen, Anforderungen und Praktiken für die Zugänglichkeit des Internets sein:
Einige der Empfehlungen und Praktiken gelten nur für die Barrierefreiheit im Internet, während andere universell sind und aus anderen Bereichen der Entwicklung und des Designs übernommen wurden. So ist zum Beispiel das sog. ARIA-Markup eine spezifische Praxis für die Barrierefreiheit im Web, während die Persona-Methode oder einfache Texte universell sind.
Die Zugänglichkeit des Internets ist aus mehreren Gründen wichtig:
Die Zugänglichkeit des Internets besteht aus mehreren Teilen:
Die Komponenten hängen voneinander ab. Wenn eine Komponente nicht verfügbar ist, kann die Barrierefreiheit insgesamt eingeschränkt sein. Wenn zum Beispiel ein HTML-Tag im Browser nicht korrekt implementiert ist, können Screenreader es nicht richtig deklarieren. Um dies zu beheben, müssen die entwickelnden Personen ein benutzerdefiniertes Element definieren.
Die Web-Barrierefreiheit basiert auf vier Prinzipien. Sie beschreiben, wie Webschnittstellen und ihre einzelnen Elemente und Inhalte aussehen sollten:
Die Grundsätze werden mit ihrem Anfangsbuchstaben POUR abgekürzt.
Dieselben Grundsätze bilden die Grundlage für ein wichtiges Dokument über die Zugänglichkeit von Websites, die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines = intern. Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten).
Personen mit Behinderungen haben unterschiedliche Bedürfnisse. Sie hängen davon ab, wie Menschen die Welt um sich herum wahrnehmen und mit ihr interagieren. Die Zugänglichkeit des Internets konzentriert sich auf Benutzerinnen und Benutzer mit den folgenden Besonderheiten:
Es gibt mehrere Arten von Barrieren im Internet.
Einige betreffen den direkten Zugang zu Inhalten auf Websites, auf denen keine spezifischen Technologien und Techniken verwendet werden.
Andere Hindernisse sind indirekt. In diesen Fällen sind die Nutzer von Hilfstechnologien bereits mit Problemen konfrontiert.
Barrieren können auch technischer und codebezogener Natur, auf der Inhaltsebene kognitiv sein oder auf der Gestaltungsebene bestehen.
Die Barrieren werden auch durch die Bedürfnisse der Nutzenden beeinflusst. So sind beispielsweise eine schlechte Tastaturunterstützung oder ein zu kleiner Klickbereich eines Buttons ein Hindernis. Hohe Kontraste oder Animationen mit roten Blitzen sind Barrieren für Nutzer und Nutzerinnen mit neurologischen Besonderheiten.
Für die Standardisierung der Barrierefreiheit im Web sind das W3C und eine eigene Arbeitsgruppe, die W3C Web Accessibility Initiative (WAI), zuständig. Es gibt zwei Kategorien von Zugänglichkeitsdokumenten für das Internet:
Content Creators sind Content Manager, Texterinnen und Texter, Redakteurinnen und Redakteure, Kommunikationsdesignerinnen und -designer.
Spezifikationen, Normen, Werkzeuge
Viele Länder haben Gesetze und Normen für die Zugänglichkeit von Websites und digitalen Produkten wie mobilen Anwendungen und Desktop-Software erlassen.
Einige Gesetze regeln nur den öffentlichen Sektor - staatliche Internetauftritte und Anwendungen, wie zum Beispiel die Websites von Ministerien und Behörden, staatlichen Organisationen und Stiftungen sowie Portale des öffentlichen Dienstes. Andere Gesetze befassen sich mit Websites kommerzieller Unternehmen, wie zum Beispiel Onlineshops, Suchmaschinen oder Nachrichtenportale.
2021 wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland verabschiedet. Damit wird die EU-Richtlinie (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Es stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher. Ab 2025 müssen demnach in den Verkehr gebrachte Online-Angebote barrierefrei sein.
Sehen Sie hier das Erklärvideo zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.