Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht um.
Das BFSG betrifft eine Vielzahl von Unternehmen und digitalen Angeboten – insbesondere solche, die ihre Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher in Deutschland bereitstellen. Dazu zählen:
Unter das Gesetz fallen alle kommerziellen Websites und digitalen Dienstleistungen, die auf den deutschen Markt ausgerichtet sind und sich an Verbraucher (Endnutzer) richten. Dazu gehören:
Selbst wenn ein Unternehmen als Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende, unter 2 Mio. € Jahresumsatz) formal ausgenommen ist, bedeutet das nicht, dass Barrierefreiheit ignoriert werden kann.
Denn:
Ignorieren kostet Sichtbarkeit.
Barrierefreiheit verbessert Usability, Conversion und Vertrauen.
Das BFSG verweist auf die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Mindeststandard Level AA. Konkret heißt das:
Wer die Anforderungen des BFSG ignoriert, riskiert mehr als nur technische Rückstände. Die Folgen können empfindlich sein:
Das BFSG sieht Geldbußen von bis zu 100.000 € vor – insbesondere bei systematischen oder wiederholten Verstößen.
Die Überwachung obliegt den zuständigen Marktüberwachungsbehörden, die aktiv prüfen können.
Wettbewerber, Verbände und Behindertenorganisationen dürfen rechtlich gegen nicht barrierefreie Angebote vorgehen.
Schon jetzt gibt es zahlreiche Abmahnungen wegen fehlender Barrierefreiheit, etwa bei PDF-Dokumenten, Cookie-Bannern oder Navigationselementen.
Google bevorzugt technisch saubere, zugängliche Websites.
Wer Barrieren einbaut (z. B. nicht lesbare Inhalte für Screenreader, unstrukturierte Navigation), verliert Platzierungen im Suchindex – unabhängig von der Gesetzeslage.
Eine nicht barrierefreie Website signalisiert Ausgrenzung statt Inklusion.
Immer mehr Nutzer – nicht nur Menschen mit Behinderung – achten bewusst auf digitale Fairness.
Fehlende Zugänglichkeit kann in sozialen Netzwerken und der Presse schnell zum Thema werden.
Die Einhaltung des BFSG ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage von Markenverantwortung, Wettbewerbsfähigkeit und digitaler Ethik. Unternehmen, die jetzt investieren, vermeiden Risiken – und zeigen Haltung.
Ab dem 28. Juni 2025 gilt die gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit für eine breite Palette digitaler Angebote in Deutschland. Unternehmen, die jetzt schon beginnen, ihre Websites, Apps und digitalen Produkte barrierefrei zu gestalten, sind rechtlich auf der sicheren Seite – und öffnen sich zugleich einer größeren Zielgruppe.
Ist Ihre Website BFSG-konform? Wenn nicht, sollten Sie jetzt mit der Umstellung beginnen.